Bava Kamma 18

Kapitel 18

א אילימא שליש ביתו אלא מעתה אי איתרמי ליה תלתא מצותא ליתיב לכוליה ביתיה
1 wollte man sagen, ein Drittel seines Vermögens, so müßte man demnach, wenn einem drei gottgefällige Handlungen zur Hand kommen, sein ganzes Vermögen hingeben!?
ב אלא אמר ר' זירא בהידור מצוה עד שליש במצוה
2 Vielmehr erklärte R. Zera, für die Verschönerung bei einer gottgefälligen Handlung gebe man ein Drittel mehr aus.
ג בעי רב אשי שליש מלגיו או שליש מלבר תיקו
3 R. Aši fragte: ein Drittel einschließlich oder ein Drittel ausschließlich? — Dies bleibt unentschieden.
ד במערבא אמרי משמיה דרבי זירא עד שליש משלו מכאן ואילך משל הקב"ה
4 Im Westen sagten sie im Namen R. Zeras: Bis zu einem Drittel gibt man seines, was dem übersteigt, gibt man das des Heiligen, gepriesen sei er.
ה <big><strong>מתני׳</strong></big> כל שחבתי בשמירתו הכשרתי את נזקו הכשרתי במקצת נזקו חבתי בתשלומי נזקו כהכשר כל נזקו
5 <b>O</b><small>BLIEGT MIR DIE</small> B<small>EWACHUNG, SO HABE ICH DEN</small> S<small>CHADEN VERSCHULDET; HABE ICH DEN</small> S<small>CHADEN ZUM</small> T<small>EIL VERSCHULDET, SO BIN ICH EBENSO ERSATZPFLICHTIG, ALS HÄTTE ICH DEN GANZEN</small> S<small>CHADEN VERSCHULDET</small>.
ו נכסים שאין בהן מעילה נכסים שהן של בני ברית נכסים המיוחדים
6 [D<small>IES GILT</small>] <small>VON</small> G<small>ÜTERN, BEI DENEN KEINE</small> V<small>ERUNTREUUNG</small><small>ERFOLGT, VON</small> G<small>ÜTERN VON</small> G<small>LAUBENSGENOSSEN, VON</small> G<small>ÜTERN, DEREN</small> E<small>IGENTÜMER LEGITIMIERT SIND, </small>
ז ובכל מקום חוץ מרשות המיוחדת למזיק
7 ÜBERALL, AUSGENOMMEN<small>AUF EINEM</small> G<small>EBIETE, AUF DEM NUR DER</small> S<small>CHÄDIGER</small> Z<small>UTRITT HAT, </small>
ח ורשות הניזק והמזיק
8 UND DAS DEM G<small>ESCHÄDIGTEN UND DEM</small> S<small>CHÄDIGER GEMEINSAM GEHÖRT</small>.
ט כשהזיק חב המזיק לשלם תשלומי נזק במיטב הארץ
9 W<small>IRD EIN</small> S<small>CHADEN ANGERICHTET, SO IST DER</small> S<small>CHÄDIGER VERPFLICHTET, DEN</small> S<small>CHADEN MIT DEM</small> B<small>ESTEN SEINES</small> A<small>CKERLANDES ZU ERSETZEN</small>.
י <big><strong>גמ׳</strong></big> ת"ר כל שחבתי בשמירתו הכשרתי את נזקו כיצד שור ובור שמסרן לחרש שוטה וקטן והזיקו חייב לשלם מה שאין כן באש
10 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Obliegt mir die Bewachung, so habe ich den Schaden verschuldet; zum Beispiel: wenn jemand einen Ochsen oder eine Grube einem Tauben, einem Blöden oder einem Minderjährigen anvertraut hat und dieser Schaden anrichtet, so ist er zur Ersatzleistung verpflichtet; dies gilt aber nicht vom Feuer. —
יא במאי עסקינן אילימא בשור קשור ובור מכוסה דכוותה גבי אש גחלת מאי שנא הכא ומאי שנא הכא
11 In welchem Falle: wollte man sagen, wenn der Ochs angebunden und die Grube zugedeckt ist, und dem entsprechend beim Feuer: eine Kohle, so ist ja das eine nicht anders als das andere.
יב אלא בשור מותר ובור מגולה דכוותה גבי אש שלהבת מה שאין כן באש דפטור והא אמר ריש לקיש משמיה דחזקיה לא שנו אלא שמסר לו גחלת וליבה אבל שלהבת חייב מ"ט דהא ברי הזיקא
12 Und wollte man sagen, wenn der Ochs lose und die Grube offen ist, und dem entsprechend beim Feuer: eine Flamme, wieso ist es nun beim Feuer anders, indem er ersatzfrei ist, Reš Laqiš sagt ja im Namen Ḥizqijas, dies sei nur von dem Falle gelehrt worden, wenn man ihm eine Kohle übergeben und er sie angefacht hat, wenn aber eine Flamme, sei man ersatzpflichtig, weil eine Schädigung sicher ist!? —
יג לעולם בשור קשור ובור מכוסה ודכוותה גבי אש גחלת ודקא אמרת מאי שנא הכא ומ"ש הכא
13 Tatsächlich in dem Falle, wenn der Ochs angebunden und die Grube zugedeckt ist, und dem entsprechend beim Feuer: eine Kohle, wenn du aber einwendest, womit denn der eine Fall anders sei als der andere,
יד שור דרכיה לנתוקי בור דרכיה לנתורי גחלת כמה דשביק לה מעמיא עמיא ואזלא
14 so pflegt ein Ochs sich loszureißen, [die Überdeckung] einer Grube zusammenzufallen, dagegen aber pflegt eine Kohle, je länger man sie liegen läßt, desto eher auszugehen. —
טו ולר' יוחנן דאמר אפילו מסר לו שלהבת נמי פטור דכוותה הכא בשור מותר ובור מגולה מ"ש הכא ומ"ש הכא
15 Welchen Unterschied gibt es zwischen diesen Fällen nach R. Joḥanan, welcher sagt, man sei frei, auch wenn man ihm eine Flamme übergeben hat, und dem entsprechend gelte es hier von dem Falle, wenn der Ochs lose und die Grube offen ist!? —
טז התם צבתא דחרש קא גרים הכא לא צבתא דחרש קא גרים
16 In dem einen Falle hat die Beteiligung des Tauben es veranlaßt, in dem anderen Falle hat nicht die Beteiligung des Tauben es veranlaßt.
יז ת"ר חומר בשור מבבור חומר בבור מבשור
17 Die Rabbanan lehrten: Beim Ochsen ist es schwerer als bei der Grube und bei der Grube ist es schwerer als beim Ochsen.
יח חומר בשור מבבור שהשור משלם את הכופר וחייב בשלשים של עבד נגמר דינו אסור בהנאה ודרכו לילך ולהזיק מה שאין כן בבור חומר בבור מבשור שהבור תחילת עשייתו לנזק ומועד מתחילתו מה שאין כן בשור
18 Beim Ochsen ist es schwerer als bei der Grube, denn wegen der Schädigung durch einen Ochsen ist das Lösegeld zu zahlen und die dreißig [Šeqel] für einen Sklaven, ist er abgeurteilt worden, so ist seine Nutznießung verboten, und es ist seine Art zu gehen und Schaden anzurichten, was aber bei der Grube nicht der Fall ist. Bei der Grube ist es schwerer als beim Ochsen, denn die Grube ist von Anfang an Schaden anzurichten geeignet und [der Eigentümer] gilt bei dieser schon erstmalig als verwarnt, was aber beim Ochsen nicht der Fall ist.